Ganz offiziell stuft das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR) Lithium-Batterien, die entsorgt werden sollen, in drei verschiedene Klassen ein – je nach Zustand: “End-of-Life”, “Defekt/Kritisch” und “Nicht beförderungssicher”.
End-of-Life
Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es hier um Lithium-Ionen-Batterien, die aufgrund ihres Alters entsorgt werden. Sie erreichen zum Beispiel die vom Anwender geforderte Ladekapazität nicht mehr. Aber auch Neuware, die aus Qualitätssicherungsgründen von Herstellern als Ausschuss anfällt kann, je nach Zustand, auch als End-of-Life Ware angesehen werden.
Defekt/Kritisch
Als defekt und somit kritisch anzusehen sind Zellen und Batterien, die:
Nicht beförderungssichere Batterien und Zellen
Hier handelt es sich um Batterien und Zellen, die Anzeichen einer kurz bevorstehenden Havarie aufweisen. Diese Anzeichen können unter anderem folgende sein:
Das Batteriegesetz verpflichtet Anwender von Gerätebatterien zur Rückgabe und Überlassung dieser an die eingerichteten Rücknahmesysteme wie zum Beispiel GRS, ERP oder auch herstellereigene Rücknahmesysteme.
Darüber hinaus sind die Hersteller dazu verpflichtet, sich um Abholung und Bereitstellung der geeigneten Verpackung an den Sammelstellen zu kümmern. Hierfür können herstellereigene oder eingetragene Rücknahmesysteme (GRS, CCR Rebat, ERP, ÖcoReCell) beauftragt werden.
In der Praxis ist es so, dass jeder, der Batterien in Verkehr bringt, dazu verpflichtet ist, diese auch zu entsorgen. Im BattG-Melderegister sind darüber hinaus alle Inverkehrbringer von Batterien in Deutschland gelistet.
Weitere Informationen zum Thema Batteriegesetz (BattG) im Netz unter http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html
Wie in so vielen Bereichen, gelten auch bei Batterien für bestimmte Stoffe oder Gegenstände Sondervorschriften. Eine davon ist die SV636.
Sondervorschrift 636
Bei der Beförderung bis zur Zwischenverarbeitungsstelle unterliegen gebrauchte Lithiumzellen und -batterien mit einer Bruttomasse von jeweils höchstens 500 g, die lose oder in Ausrüstungen enthalten zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden, auch zusammen mit anderen gebrauchten Zellen oder Batterien, die kein Lithium enthalten, nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Zellen in Ausrüstungen dürfen sich während der Beförderung nicht soweit entladen können, dass die Spannungen bei offenem Stromkreis unter 2 Volt oder unter zwei Drittel der Spannung der nicht entladenen Zelle – je nachdem, welche dieser beiden Spannungen die niedrigere ist – fällt.
Bis zur Zwischenverarbeitungsstelle unterliegen
nicht den übrigen Vorschriften des ADR, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Nein. Das RETRON System kommt komplett ohne Inertmaterial aus.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Entsorgungsmöglichkeiten für Lithium-Batterien mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Wunsch einer einfachen Handhabung, wurde ein Verpackungssystem entwickelt und im Jahr 2017 von der Bundesanstalt für Materialforschung und –Prüfung (BAM) für die Nutzung im europäischem Raum genehmigt. Im Zusammenspiel bilden die RETRON Innen- und Außenverpackungen ein System, mit welchem defekte Lithium-Batterien gelagert und transportiert werden dürfen. Beide Behältnisse bieten auch einzeln hervorragende Qualitäten zur Reduzierung des Risikos bei der Lagerung von End-of-Life Batterien oder Neuware.
Wichtig: Anhand der Genehmigungsrichtlinien dürfen mit dem RETRON-Verpackungssystem zurzeit defekte Batterien bis zu einem Einzelgewicht von 30 kg und einem Gesamtgewicht pro Behälter von 200 kg, transportiert werden.
Batterien im End-of-Life Zustand sollten möglichst auch unter Verwendung der RETRON Behältnisse nach Verpackungsanweisung P909 befördert werden.
Innenverpackung (für defekte/kritische Batterien)
Die RETRON Innenverpackung besteht aus einem robusten und feuerfesten Textil-Material, das in Taschenform für die jeweiligen Batterietypen in verschiedenen Größen produziert wird. Bei Hitzeeinwirkung durch entzündete Batterien reagiert eine der Schichten des Textils und dehnt sich von ca. 2 mm auf ca. 50 mm aus. Durch das Umschließen der Batterie im Inneren der Tasche wird die Sauerstoffzufuhr zum Brand unterbunden. Die ca. 50 mm dicke Isolationsschicht verhindert die Propagation zu nahegelegenen Taschen, Batterien und anderen Gegenständen. Das feuerfeste Textil und ein spezieller Verschluss verhindern, dass Flammen aus dem Inneren nach außen gelangen.
Die Unterbindung der Ausbreitung eines Batteriebrandes ist die als Hauptaufgabe der RETRON Innenverpackung. Wir haben im Vorfeld folgende Ziele definiert und durch den Einsatz von speziell hergestellten feuerfesten Textilien erreicht:
Die Taschen können je nach Anforderung in verschiedenen Größen konfektioniert werden.
Außenverpackung
Bei der RETRON Außenverpackung haben wir uns an den ASP-Behälter gehalten – ein in der Gefahrguttransportbranche bewährter und bekannter Behälter. Die RETRON-Behälterfamilie ist in den Größen 240L, 460L und 600L erhältlich.Die zusätzlich verbaute Dämmung dieses doppelwandigen Spezialbehälters isoliert einen eventuellen Brandherd (1000 °C) im Inneren des Behälters über drei Tage lang auf max. 100 ° C an der Außenseite.
Speziell eingelassene Druckventile erlauben es, die aus einer Explosion oder Verbrennung von Lithium-Batterien entstehenden Gase entweichen zu lassen und stoppen die Sauerstoffzufuhr zurück in den Behälter. Ein Drehgewinde im Standardmaß erlaubt es, den ASP an eine bestehende Gasabsaugungsanlage anzuschließen oder einen zusätzlich modularen Rauchgasfilter anzubringen. Für eine Beförderung müssen verbleibende Freiräume mit einem Mineralwollkissen (ff. RETRON Kissen) verfüllt werden.
Ja. Über REMONDIS bekommen Sie ein Nachhaltigkeitszertifikat.
Ja. Das RETRON System ist unter anderem auch für Lagerung und Transport von End-of-Life-Batterien entwickelt und zugelassen.
Ja. Die RETRON Behälterfamilie eignet sich auch zur sicheren Lagerung Ihrer Neuware, defekten/kritischen Batterien sowie zur Zwischenlagerung zwischen mehreren Arbeitsschritten.
Nein. Als Kunde können Sie bundesweit vom RETRON System profitieren.
Ja. Speziell eingelassene Druckventile erlauben es, die aus einer Explosion oder Verbrennung von Lithium-Batterien entstehenden Gase entweichen zu lassen und stoppen die Sauerstoffzufuhr zurück in den Behälter. Ein Drehgewinde im Standardmaß erlaubt es, den ASP an eine bestehende Gasabsaugungsanlage anzuschließen oder einen zusätzlich modularen Rauchgasfilter anzubringen.
Die Batterien werden von REMONDIS zu zertifizierten Aufbereitungsanlagen gefahren und dort in hydrometallurgischen oder pyrometallurgischen Prozessen stofflich verwertet um die Rückführung von wertvollen Metallen und Komponenten zurück in den Kreislauf zu gewährleisten.
Leider nein. Die RETRON Behälter dürfen ausschließlich von der REMONDIS-eigenen Logistik transportiert werden.
Ja. Die Innenverpackung bieten wir in drei Standardgrößen an. Allerdings lässt sich die Innenverpackung problemlos an Zellen, Module oder Batteriepacks anpassen.
Ja. Solange keine Havarie vorliegt, lässt sich die Innenverpackung wiederverwenden.
Unsere Innenverpackung sowie unsere Behälter sind auch für die sichere Lagerung von Batterien konzipiert. Die Innenverpackung ist dabei so entwickelt worden, dass bei sachgemäßem Umgang und korrektem Verschließen sowie der Auswahl eines brandsicheren Lagerplatzes keine Entzündung der Umgebung stattfinden kann.
Darüber hinaus können Sie moderne Batterien, die keine Dockingstation benötigen, problemlos und sicher in der Innenverpackung laden.