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Die neue EU-Batterieverordnung 2025

Neue Rücknahmepflichten, digitaler Batteriepass & Co – Alles was Sie wissen müssen

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Am 7. Oktober 2025 trat in Deutschland das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft und ersetzte damit das bisherige Batteriegesetz (BattG). Damit wurde die EU-Batterieverordnung (2023/1542) in deutsches Recht überführt.
Die neue Gesetzgebung legt umfassende Pflichten für Hersteller, Importeure, Vertreiber und Händler von Batterien fest. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Batterien zu verbessern, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die rechtlichen Vorgaben in der gesamten EU zu vereinheitlichen.

Was ändert sich mit dem neuen BattDG?

Die neue EU-Batterieverordnung führt zahlreiche Neuerungen ein, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien betreffen. Dazu gehören strengere Vorschriften für Herstellung, Nutzung und Recycling. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Erweiterte Rücknahmepflichten

Damit einher geht eine ebenfalls im BattDG fixierte erhöhte Verbraucherfreundlichkeit: Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind kommunale Wertstoffhöfe und Sammelstellen verpflichtet, zum Beispiel auch ausgediente Akkus von E-Bikes oder E-Scootern anzunehmen (§ 13 BattDG). Bisher gab es für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger keine solche generelle Pflicht zur Annahme solcher unter „Industriebatterien“ firmierenden Lithium-Ionen-Energiespeicher.

Rückverfolgbarkeit & Transparenz

Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sind Organisationen verpflichtet, bei der Beitragsbemessung ökologische Kriterien wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und den Einsatz von Rezyklaten zu berücksichtigen.
Langfristig ist vorgesehen, bis 2033 verbindliche CO₂-Obergrenzen festzulegen, um Anreize für eine umweltfreundlichere Batterienproduktion zu schaffen.

Digitaler Batteriepass

Ab dem Jahr 2027 wird für Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, LV-Batterien sowie bei Elektrofahrzeugbatterien, die Einführung eines digitalen Batteriepasses verpflichtend. Dieser soll transparente Informationen über Herkunft, CO₂-Fußabdruck sowie die enthaltenen Materialien liefern.

Neue Kennzeichnungspflichen

Batterien müssen künftig mit QR-Codes ausgestattet sein, die wesentliche Angaben wie Kapazität, Lebensdauer und Recyclingmöglichkeiten bereitstellen. Zusätzlich wurde eine Kennzeichnungspflicht mit mit dem Symbol für „Getrennte Sammlung“ eingeführt.

Austauschbarkeit von Batterien

Ab 2027 sind Gerätehersteller verpflichtet, Batterien so zu verbauen, dass Endnutzer sie ohne Spezialwerkzeug selbst entnehmen und austauschen können. Für weitere Batterietypen gelten ebenfalls verschärfte Anforderungen an die Austauschbarkeit, die bei Produktentwicklung und -design frühzeitig zu berücksichtigen sind.

Verpflichtende Recyclinganteile

Ab dem Jahr 2028 sind Batteriehersteller dazu verpflichtet, den Anteil an recycelten Rohstoffen in ihren Produkten nachzuweisen. 
Ab 2031 gelten zudem verbindliche Mindestwerte für recyceltes Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Neue Batteriekategorien

Die Batteriekategorien wurden vom Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien erweitert, sodass neben Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien nun auch Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes, E-Scooter bis 25 kg), Autobatterien (Starter, Beleuchtung, Zündung), stationäre Speichersysteme und Elektrofahrzeugbatterien erfasst werden - um den aktuellen technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.

Sammelquoten

Herstellerorganisationen müssen sicherstellen, dass mindestens 50 % aller verkauften Gerätebatterien wieder eingesammelt werden, wobei bestimmte gesetzlich erfasste Mengen nicht mitgezählt werden. Die Sammelquote wird auf Basis der durchschnittlichen Verkaufsmenge der letzten drei Jahre berechnet, und Hersteller sind verpflichtet, dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen. Bei einem Wechsel oder Austritt eines Herstellers wird die Verantwortung anteilig oder für bis zu drei Jahre weiter berücksichtigt.

Sicherheit bei Lithiumbatterien

Angesichts der zunehmenden Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und der damit verbundenen Brandgefahr wird die Rückgabe von Altbatterien an Hersteller vereinfacht. Hersteller können eigene Rücknahmesysteme etablieren oder bestehenden Organisationen beitreten, die für die Rücknahme zuständig sind.

Von der Einzellösung zum Full Service

Wir unterstützen Sie rund um das Thema Lithium-Ionen-Batterien. Von der sicheren Lagerung über den gesetzeskonformen Transport bis hin zur fachgerechten Entsorgung der Batterien aller Zustände - RETRON ist Ihr zuverlässiger Partner.

Individuelle Konzepte

Wir erarbeiten individuelle Sicherheitskonzepte rund um die Logistik Ihrer Lithium-Ionen-Batterien und bieten Schulungen zum sicheren Umgang in Ihrem Betrieb.

Behältergestellung & -vermietung

Unser Behältersystem bietet unseren Kunden maximale Flexibilität und höchste Sicherheitsklasse - ein System voller Vorteile, von dem auch Sie profitieren werden.

Transport & Entsorgung

Wir kümmern uns um den sicheren Transport und die umweltfreundliche Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien aller Zustände.

Herausforderungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Von rund 3.309 Recyclinghöfen in Deutschland verfügen bislang nur etwa 150* über die erforderlichen Sammel- und Sicherheitsbehälter sowie das qualifizierte Personal für moderne Batterietypen.

3.309 Recyclinghöfe in Deutschland

3.309 Recyclinghöfe in Deutschland

In Deutschland gibt es 3.309 Wertstoff- und Recyclinghöfe, die vor der Herausforderung der erweiterten Rücknahmepflicht im Rahmen des neuen BattDG 2025 stehen – ein Umstand, der zu einer deutlich größeren und vielfältigeren Batteriemenge führt und somit auch die Sicherheitsrisiken erhöht.

150 können vorgeschriebene Standards erfüllen

150 können vorgeschriebene Standards erfüllen

Nur etwa 150 davon werden den aktuellen Anforderungen zu Sammel- und Sicherheitsbehälter sowie qualifiziertem Personal für moderne Batterietypen gerecht. Diese Diskrepanz zeigt, welche enormen Herausforderungen mit der erweiterten Rücknahmepflicht und dem steigenden Abfallaufkommen auf kommunale Entsorgungsträger zukommen.

Das RETRON-System als starker Partner im neuen Batteriezeitalter

Ob Hersteller, Online-Shop, Werkstatt oder kommunale Sammelstelle – RETRON unterstützt Sie gezielt dabei, die Anforderungen an das BattDG mit unserem Full-Service-Ansatz zu erfüllen. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Sie sicher durch das neue Batteriezeitalter begleiten.

Gewerbe

Wir bieten maßgeschneiderte Rücknahmelösungen, die sich nahtlos in Ihre Logistik- und Retourenprozesse integrieren. Unsere UN-zertifizierten Sicherheitsbehälter gewährleisten die sichere Rücknahme und Zwischenlagerung von Lithium-Ionen-Batterien – auch ohne eigene Gefahrgutexpertise.

Industrie

Profitieren Sie von unserer digitalen Nachweisführung, die alle erforderlichen Dokumentations- und Meldepflichten, inklusive automatischer Protokolle und revisionssicherer Archivierung, abdeckt – so erfüllen Sie mühelos CO2-Transparenz, Recyclingquoten und Kennzeichnungsvorgaben.

Kommunen

Wir unterstützen Sie umfassend beim Aufbau gesetzeskonformer Sammelstrukturen für neue Batteriekategorien wie E-Bike-Akkus und der neuen Kategorie LV-Batterien – sowie bei der Planung von Konzepten zur sicheren Lagerung / Annahme der Lithium-Ionen-Batterien.

Wann tritt die neue Batterieverordnung in Kraft?

Jetzt vorbereiten und Pflichten sicher erfüllen Das finale BattDG 2025 hängt zwar aufgrund der Ampelkrise noch in der Luft – Eine entsprechende gesetzliche Regelung müsste hier jedoch wie geplant bis August 2025 in Kraft treten, um kein Regulierungsvakuum zu erzeugen. Denn ab August tritt dann die dem Batteriegesetz zugrundeliegende Batterierichtlinie außer Kraft. 

Das heißt: Auch wenn noch Details offen sind – das Gesetz kommt und Stand jetzt müssen wir damit ab August 2025 rechen. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie sich jetzt darauf vor, um alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

Von Akku Sicherheitsbehältern über Brandschutzkonzepte bis hin zur umweltgerechten Entsorgung von Lithium-Akkus - unser RETRON System macht‘s einfach.

Jetzt persönlich beraten lassen

Unterschied: Batterieverordnung und Elektrogesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist nicht mit dem BattDG zu verwechseln, betrifft aber viele der gleichen Unternehmen.

Kernpunkte des ElektroG auf einen Blick: 

  • Regelt Elektro- und Elektronikgeräte, nicht Batterien.
  • Pflicht zur Registrierung und Rücknahme für Hersteller und Vertreiber.
  • Produktverantwortung über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
  • Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden – Sammelsysteme sind verpflichtend. 

Wichtig zu wissen:

Wenn Sie Geräte mit eingebauten Batterien verkaufen oder zurücknehmen, sind beide Gesetze relevant. Das ElektroG regelt das Gerät, das BattDG die darin enthaltenen Batterien.

„Vor allem Kommunen, Wertstoffhöfe und Sammelstellen sollten sich jetzt auf den Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien vorbereiten. Das BattDG unterstreicht die Dringlichkeit dieses Themas. RETRON bietet als erfahrenes Unternehmen zertifizierte Sammel- und Transportlösungen, mit denen die neuen Beschlüsse und Anforderungen sicher und wirtschaftlich umgesetzt werden können“ 

- Lukas, Key-Account-Manager RETRON

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