Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist nicht mit dem BattDG zu verwechseln, betrifft aber viele der gleichen Unternehmen.
Kernpunkte des ElektroG auf einen Blick:
- Regelt Elektro- und Elektronikgeräte, nicht Batterien.
- Pflicht zur Registrierung und Rücknahme für Hersteller und Vertreiber.
- Produktverantwortung über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
- Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden – Sammelsysteme sind verpflichtend.
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie Geräte mit eingebauten Batterien verkaufen oder zurücknehmen, sind beide Gesetze relevant. Das ElektroG regelt das Gerät, das BattDG die darin enthaltenen Batterien.