EU-Batterieverordnung 2023 und Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die aktuelle EU-Batterieverordnung (EUBattV) wurde 2023 beschlossen und erste Regelungen davon gelten bereits seit August 2024. Am 18.8.2025 treten viele weitere Regelungen in Kraft und die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG sowie die darauf basierenden nationalen Gesetze wie das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland sollen außer Kraft treten. Das Batteriegesetz soll zu diesem Zeitpunkt durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Das Problem dabei: Die geplante Verabschiedung des BattDG ist dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen und ob die neue Schwarz-Rote Bundesregierung das Gesetz noch vor August durch das Parlament bringt, ist ungewiss. In einem ähnlichen Zustand befindet sich aktuell das Elektrogesetz (ElektroG). Damit kann es sein, dass Regelungen der Neuen EU-Batterieverordnung mit dem alten (aber möglicherweise dann immer noch gültigen) Batteriegesetz konkurrieren, während geplante Regelungen zur Durchführung der EU-Verordnung fehlen.
Als Spezialist für die fachgerechte und sichere Entsorgung von Litium-Ionen-Akkus möchten wir hier dennoch schon einmal einige wichtige Änderungen vorstellen, die sich aus der EUBattV für die Entsorgung von Batterien und Akkus ergeben:
- Es gibt wesentlich umfangreichere Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Diese sollen den Verbrauchern mehr Informationen zur Verfügung stellen, Batterien vergleichbarer machen und das Recycling erleichtern.
- Es werden neue Kategorien für Batterien eingeführt. Insbesondere gibt es eigene Kategorien für LV-Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern. Diese müssen gekapselt sein und dürfen maximal 25 kg wiegen. Auch Antriebsbatterien für größere Elektrofahrzeuge wie E-Autos bilden in der EUBattV eine eigene Kategorie.
- Die LV-Batterien für E-Bikes und E-Scooter werden zukünftig auch in öffentlichen Recyclinghöfen bzw. Wertstoffhöfen angenommen. Viele davon sind aber bisher nicht auf die Annahme der brandgefährlichen Akkus vorbereitet.
- Es gibt erstmals explizite Regelungen für Einweg-E-Zigaretten, wobei sich inhaltlich aber nicht viel ändert.
- Die EU steigert mit der Batterieverordnung schrittweise die Anforderungen an die Recyclinganteile bei der Produktion und an die Sammelquoten.
- Gerätebatterien müssen zukünftig auch ohne Spezialwerkzeug austauschbar sein. Die Hersteller werden außerdem verpflichtet, bis zu 5 Jahre nach dem letzten Verkauf Ersatzakkus zu angemessenen Konditionen anzubieten. Das soll Endkunden und Reparaturdienstleistern die Arbeit erleichtern.
- In Zukunft hat jeder Hersteller von Batterien die Möglichkeit, sein eigenes Rücknahmesystem aufzubauen oder sich einem System anzuschließen. Dadurch dürfte die Abwicklung für die Sammelstellen komplexer werden.
- Die Hersteller von LV-Batterien müssen den Sammelstellen geeignete Behälter zur Verfügung stellen, die auch hinsichtlich der Gefährlichkeit dieser großen Lithium-Ionen-Akkus für Sammlung, Lagerung und Transport geeignet sind. Fahrradhändler sollten sich also nicht z.B. mit einem Pappkarton abspeisen lassen.
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