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Haftungsrisiken für Gewerbemieter beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus

KI-generiertes Bild: Ein Lithium-Ionen-Akku wird in einem Werkstattumfeld geladen. Daneben ein Stapel Geld, der die Haftungsrisiken von Gewerbemietern symbolisiert.

Lithium-Ionen-Akkus sind fester Bestandteil des modernen Arbeitsalltags – ob in Werkzeugen, E-Bikes, IT-Geräten oder Maschinen. Doch was viele Gewerbemieter unterschätzen: Beim Laden dieser Energiespeicher entstehen Risiken, die im Schadensfall zur Haftung führen können.

Wer in gemieteten Räumen Akkus lädt, ist verpflichtet, Sorgfalt walten zu lassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Ein Brand durch fehlerhafte Lagerung oder unsachgemäßen Ladevorgang kann nicht nur das Inventar, sondern auch das Gebäude selbst gefährden – und hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Warum Gewerbemieter besondere Verantwortung tragen

Anders als private Nutzer stehen Gewerbemieter in der Pflicht, ihren Betrieb so zu führen, dass keine Gefahren für Mietsache oder Dritte entstehen. Dazu gehört auch der sachgemäße Umgang mit potenziell brandgefährlichen Geräten – insbesondere Lithium-Ionen-Akkus.

Beim Laden entstehen Wärme und elektrische Belastung. Werden Akkus auf brennbaren Materialien wie Holzregalen oder in unzureichend belüfteten Räumen geladen, schaffen Mieter eine vermeidbare Gefahrenquelle. Kommt es infolgedessen zu einem Brand, kann eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegen – mit weitreichenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Typische Risikofaktoren beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus

Brennbare Unterlagen:
Das Laden auf Holz-, Kunststoff- oder Textiloberflächen erhöht das Brandrisiko erheblich.

Fehlende Aufsicht:
Ein unbeaufsichtigter Ladevorgang kann bei Überhitzung oder Kurzschluss zu Brandausbreitung führen, bevor jemand eingreifen kann.

Mehrfachladung ohne Sicherheitskonzept:
Das parallele Laden mehrerer Geräte in einem Raum potenziert die Gefährdung – besonders in Kombination mit älteren oder minderwertigen Akkus.

Ungeeignete Räumlichkeiten:
Büroräume, Werkstätten oder Lagerräume ohne Brandschutzisolierung sind nicht für das Laden von Hochleistungsakkus ausgelegt.

Rechtliche Einordnung: Haftung bei fahrlässigem Verhalten

Gewerbemieter müssen grundsätzlich die Mietsache schonend und sachgerecht nutzen. Dazu gehört, keine zusätzlichen Brandgefahren zu schaffen.
Werden Lithium-Ionen-Akkus fahrlässig geladen – etwa auf brennbaren Oberflächen oder ohne geeigneten Schutz – kann der Mieter für entstehende Schäden haftbar gemacht werden.

Selbst ohne ausdrückliches Ladeverbot im Mietvertrag gilt: Sicherheitsrelevante Sorgfaltspflichten bestehen kraft Gesetzes.
Vermieter und Versicherungen können Schadenersatz fordern, wenn der Brand auf unsachgemäßes Laden oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen ist.

Praktische Empfehlungen für Gewerbemieter

Um Haftungsrisiken zu vermeiden und gleichzeitig Mitarbeitende sowie Sachwerte zu schützen, sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Akkus nur auf feuerfesten Unterlagen oder in Behältern laden
  • Ladezonen klar abgrenzen – getrennt von brennbaren Materialien oder Arbeitsplätzen
  • Temperatur und Ladezustand überwachen
  • Defekte oder auffällige Akkus sofort aussondern
  • Ladevorgänge unter Aufsicht durchführen
  • Brandschutzschulungen für Mitarbeitende durchführen

Professionelle Akku-Behälter und Laderäume mit zertifiziertem Brandschutz bieten maximale Sicherheit und erfüllen zugleich die Anforderungen von Versicherern und Arbeitsschutzbehörden.

RETRON-Lösungen für sichere Lagerung und Haftungsprävention

RETRON bietet Unternehmen und Gewerbemietern praxisbewährte Sicherheitslösungen für den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus:

Durch den Einsatz des RETRON-Systems erfüllen Unternehmen nicht nur ihre Sorgfaltspflichten, sondern minimieren zugleich ihr Haftungsrisiko – und sorgen für mehr Sicherheit in Gewerbeimmobilien.

Das Laden von Lithium-Ionen-Akkus ist in gewerblichen Räumen kein Routinevorgang, sondern eine sicherheitsrelevante Tätigkeit.
Wer hier fahrlässig handelt, riskiert erhebliche Sachschäden und persönliche Haftung.

Mit den Sicherheitslösungen und Beratungsleistungen von RETRON lassen sich Gefahrenquellen beseitigen, Brandrisiken minimieren und Haftungsfälle vermeiden – für rechtssicheren Betrieb und nachhaltigen Schutz von Menschen, Gebäuden und Sachwerten.


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