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Saisonale Spitzen im Onlinehandel: Sichere Verpackung und Versand von Akkus im Weihnachtsgeschäft

KI-generiertes Bild: Stapel aus Versandkartons: Im Weihnachtsgeschäft steigt der sichere Versand von Akkus im Onlinehandel stark an.

Saisonale Spitzen und Akkus im E-Commerce

Im Dezember boomt der Onlinehandel: Smartphones, Laptops, E-Bikes, Werkzeuge oder Spielzeuge mit Akkus gehören zu den beliebtesten Geschenken. Doch Lithium-Ionen-Akkus sind nicht ungefährlich – sie können überhitzen, aufblähen oder im schlimmsten Fall Brände verursachen. Beim Transport in Paketdiensten oder Frachtflugzeugen entstehen zusätzliche Risiken. Deshalb gelten weltweit strenge Vorschriften für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien.

Gerade im Weihnachtsgeschäft, wenn Millionen zusätzlicher Pakete verschickt werden, steigt die Gefahr von Fehlern beim Handling. Falsch verpackte Akkus können nicht nur Menschen gefährden, sondern auch zu Lieferstopps oder hohen Bußgeldern führen.

Welche Vorschriften gelten für den Akkutransport?

Der Versand von Lithium-Ionen-Akkus richtet sich nach den internationalen Gefahrgutvorschriften, insbesondere den IATA-DGR (für Luftfracht) und den ADR-Richtlinien (für Straßenverkehr). Für den Onlinehandel sind vor allem folgende Punkte relevant:

  • Kennzeichnungspflicht: Pakete mit Akkus müssen mit speziellen Gefahrgut-Aufklebern (z. B. UN 3480 für Akkus allein oder UN 3481 für Akkus in Geräten) versehen sein.
  • Mengenbeschränkungen: Kleine Geräteakkus dürfen häufig in größeren Stückzahlen verschickt werden, größere Akkupacks (z. B. E-Bike-Batterien) unterliegen strengeren Regeln.
  • Verpackungsvorgaben: Jede Batterie muss gegen Kurzschluss gesichert und stoßfest verpackt sein. Füllmaterial verhindert Bewegungen im Paket.
  • Beschädigte Akkus: Diese dürfen grundsätzlich nicht transportiert werden.

Besonders kritisch: Viele Paketdienstleister haben eigene, verschärfte Regeln – vor allem im Dezember, wenn die Transportketten ohnehin ausgelastet sind.

Praktische Tipps für Händler im Weihnachtsgeschäft

Damit Akkus und Geräte sicher und pünktlich beim Kunden ankommen, sollten Händler folgende Maßnahmen einhalten:

  • Getrennte Verpackung: Akkus nicht lose beilegen, sondern immer in geeigneten Halterungen oder Schutzverpackungen fixieren.
  • Schutz vor Kurzschluss: Pole abkleben oder durch Kunststoffkappen sichern.
  • Geeignetes Füllmaterial: Stoßdämpfende Materialien wie Schaumstoff oder Luftpolsterfolie einsetzen.
  • Klare Kennzeichnung: Gefahrgutlabel gut sichtbar anbringen, um Probleme bei Paketdiensten zu vermeiden.
  • Logistikpartner prüfen: Vorab klären, ob DHL, UPS, FedEx oder andere Dienstleister Akkus in der benötigten Form transportieren – nicht alle akzeptieren jede Batteriegröße.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf spezialisierte Transport- und Aufbewahrungslösungen wie die RETRON BOX, die Akkus zuverlässig vor Feuer und Explosion schützt.

Im Weihnachtsgeschäft zählt nicht nur die schnelle Lieferung, sondern vor allem die Sicherheit. Lithium-Ionen-Akkus sind unverzichtbar, stellen aber ein ernstzunehmendes Risiko dar, wenn sie falsch verpackt oder unzureichend gekennzeichnet verschickt werden. Händler, die die Vorschriften kennen und einhalten, vermeiden Lieferprobleme, Reklamationen und Gefahren – und sorgen dafür, dass Geschenke sicher unter dem Weihnachtsbaum landen.


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