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Darf man E-Scooter in Bus und Zug mitnehmen? Brandgefahr!

Eine U-Bahn in Hamburg. Hier darf man keine E-Roller mitnehmen, in Hamburger Bussen, Fähren und anderen Bahnen schon.

Darf man E-Scooter in Bus und Zug mitnehmen?
Nachdem es immer wieder Berichte über explodierende E-Scooter gegeben hat, wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, E-Roller (Tretroller) nicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitzunehmen. Nicht von der Empfehlung betroffen sind E-Bikes und Mobilitätshilfen für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit – auch wenn letztere gelegentlich ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden. Begründet wird dies mit den höheren Sicherheitsstandards, die für die Batterien von E-Bikes, Rollstühlen und ähnlichen Geräten gelten.

Die einzelnen Verkehrsverbünde haben darauf unterschiedlich reagiert. Teilweise wurden E-Scooter im gesamten ÖPNV verboten, teilweise sind elektrische Tretroller weiterhin erlaubt. In einigen Fällen gibt es auch unterschiedliche Regelungen für Bus, Bahn, U-Bahn, Straßenbahn oder Fähren oder die einzelnen Unternehmen in den Verkehrsverbünden haben unterschiedlich reagiert.

Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, in welchen Regionen die Mitnahme von E-Rollern in Bus und Zug erlaubt ist – und wo nicht. Die Informationen spiegeln den Wissensstand der Redaktion von Juni 2025 wider und beziehen nur eine Auswahl der Verkehrsverbünde mit ein:

E-Scooter bei der Deutschen Bahn: 
Laut Homepage der Deutschen Bahn können E-Roller im Fernverkehr (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) grundsätzlich mitgenommen werden. Zusammengeklappt zählen E-Scooter zum Handgepäck. Ansonsten gelten sie wie große Koffer als „Traglast“ – und davon ist pro Passagier nur eine zugelassen. Ohnehin werden aber die wenigsten Passagiere einen großen Koffer und einen E-Scooter dabei haben.

Für den Nahverkehr (S-Bahn) und den Regionalverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress) finden sich keine allgemeinen Aussagen auf der Bahn-Website. Hier dürften die Regeln der Verkehrsverbünde (siehe unten) gelten.

Grundsätzlich dürfen E-Scooter in der Bahn weder benutzt (z.B. auch nicht als Powerbank) noch geladen werden.

E-Roller im Nahverkehr
Im ÖPNV entscheiden die Verkehrsverbünde bzw. die Unternehmen jeweils selbst, ob sie der Empfehlung des VDV folgen und E-Scooter in Bus und Bahn verbieten. Hier eine Auswahl der Regelungen zu Elektrorollern in verschiedenen Regionen:

Folgende Verbünde und Verkehrsunternehmen haben die Mitnahme von E-Scootern verboten

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
  • Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV)
  • Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): in U-Bahn, Trambahn und Stadtbussen in München
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN): in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN): in Bussen und Trams
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV): in der U-Bahn
  • Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF): in U-Bahnen und Straßenbahnen
  • Großraum-Verkehr Hannover (GVH)
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Abhängig vom einzelnen Unternehmen
  • Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) (inkl. Kölner Verkehrs-Betriebe)
  • Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
  • Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG)
  • Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS): in Bus und Straßenbahn
  • Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)

Bei folgenden Verbünden und Verkehrsunternehmen ist die Mitnahme von E-Scootern erlaubt

  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): in Regionalzügen, S-Bahnen und MVV-Regionalbussen
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN): in S-Bahn und Regionalzügen
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN): in der Bahn
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV): in Bus und Bahn sowie auf Fähren. Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)
  • Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), nicht in Straßenbahnen und U-Bahnen in Frankfurt.
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
  • Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV)
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), nicht bei Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) und der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG). Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS): in Bahn und Seilbahnen
  • Magdeburger Regionalverkehrsverbund (MVB)

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