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Lagern & Laden: E-Scooter in der Wohnung erlaubt?

E-Scooter bzw. E-Roller sind inzwischen bei vielen ein beliebtes Transportmittel geworden – entweder als flexibles Leihfahrzeug oder gekauft. In letzterem Fall stellt sich für die Eigentümer oft die Frage, wo sie ihre E-Roller lagern und aufladen können. Naheliegend wäre es, die E-Scooter in der Wohnung zu laden und auch zu lagern. Immerhin ist es dort warm und trocken (ideal für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus) und es gibt einen Stromanschluss.

Allerdings haben E-Tretroller einen schlechten Ruf. Aufgrund der oft sehr unsanften Behandlung gelten sie beispielsweise als so brandgefährlich, dass sie in vielen Städten nicht mehr in Bus und Bahn mitgenommen werden dürfen. Vermieter und Nachbarn versuchen daher in einigen Fällen, das Lagern und Laden von E-Scootern in der Wohnung zu verbieten.

Ob es in Deutschland legal ist, einen E-Scooter in der Wohnung zu laden und zu lagern, ist nach unserem Wissen – Stand Dezember 2024 – noch nicht höchstrichterlich geklärt. Es ist aber auf jeden Fall riskant. Und das nicht nur aufgrund der Brandgefahr, sondern auch juristisch:

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, die sogar über ein Versicherungskennzeichen verfügen müssen. Ein Kraftfahrzeug in der Wohnung abzustellen, könnte aber eine Zweckentfremdung darstellen. Das kann sogar ein Kündigungsgrund sein. Dem könnte man zwar § 11 Abs. 5 eKFV entgegenhalten, wonach beim Abstellen von „Elektrokleinstfahrzeugen“ dieselben Regelungen wie für Fahrräder gelten. Diese Regelung bezieht sich aber eher auf öffentliche Verkehrsflächen, nicht auf Wohnungen.

Besser aufgehoben sind E-Scooter im Fahrradkeller oder in der Tiefgarage. Gerade bei der Tiefgarage ist man rechtlich auf der sicheren Seite, da die Tiefgarage für das Abstellen von Kraftfahrzeugen da ist – und ein E-Roller ist ein Kraftfahrzeug.

Auf keinen Fall sollten E-Scooter im Treppenhaus aufbewahrt werden, da sie hier Fluchtwege versperren oder auch im Alltag eine Stolperfalle darstellen können.

Gut zu wissen: Grundsätzlich deckt die für E-Roller verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden ab, die durch den Gebrauch des E-Scooters entstehen. Das schließt Schäden durch Brände, die beim Aufladen des Akkus ausgelöst werden, mit ein. Nach einem Urteil des BGH (VI ZR 1234/20) gilt dies aber wohl nur, wenn der Akku nicht getrennt vom E-Scooter aufgeladen wird, da ein ausgebauter Akku keinen Teil des Fahrzeugs mehr darstellt. Das könnte auch ein juristisches Hintertürchen darstellen, wenn man den E-Scooter in der Wohnung laden will: Man kann den Roller in der Tiefgarage lassen und den Akku mit in die Wohnung nehmen. Aufgrund der latenten Brandgefahr empfehlen wir in diesem Fall, E-Scooter-Batterien nur in einer feuerfesten Box für Akkus aufzuladen. Außerdem sollten die Bedingungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung sowie der Hausrat- und Gebäudeversicherung geprüft werden. (Das Urteil bezog sich allerdings auf die Haftung für einen in der Werkstatt ausgebauten Akku. Es bezog sich weder auf einen schnell zu entfernenden Akku, der ggf. nur im ausgebauten Zustand geladen werden kann, noch auf das Mietrecht oder WEG-Recht.)


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